WBG Kanzlei München:

STEUERLICHE BERATUNG.

WBG Kanzlei · München

Intelligent gestalten. Fehler vermeiden.

Die Klärung der steuerlichen Rechtslage ist wichtig, bevor Sachverhalte verwirklicht werden. Nur die Kenntnis aller Vorschriften und die Gestaltung innerhalb des gesetzlichen Rahmens sichert Ihnen die bestmögliche Ausnutzung alle steuerlichen Möglichkeiten. Bei der späteren Erstellung der Steuererklärungen sind die Sachverhalte in der Regel schon verwirklicht und Gestaltungen können nur mehr in ganz geringem Umfang ausgenutzt werden.

Gestaltungsspielräume voll ausnutzen.

Steuerliche Fragen können in vielfachen Lebensbereichen auftreten. Ob es um steuerliche Alltagsprobleme wie zum Beispiel die Fahrzeugnutzung oder die Anerkennung der Kosten für ein Arbeitszimmer geht oder um komplexe steuerliche Themen wie zum Beispiel Investitionsentscheidungen beim Erwerb von Immobilien oder zur richtigen steuerlichen Behandlung von Auslandsvermögen oder komplexen steuerlichen Fragen im Unternehmensbereich wie zum Beispiel Nutzung und Verrechnung von Verlusten, Gestaltung oder Beendigung von steuerlichen Betriebsaufspaltungen: wir können Sie immer in allen steuerlichen Fragestellungen umfassend und fundiert beraten, so dass hier eine bestmögliche Entscheidungsgrundlage haben und vor allem die umfangreichen gesetzlichen Gestaltungsspielräume voll ausnutzen können.

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Kernkompetenz Steuerliche Beratung.

In der steuerlichen Beratung unserer Mandanten sehen wir eine unserer Kernaufgaben und Kernkompetenzen. Je nachdem, ob es sich bei unseren Mandanten um ein Unternehmen, um eine Privatperson oder um eine gemeinnützige Organisation handelt, unterscheiden sich die steuerlichen Beratungsaspekte naturgemäß deutlich. Dennoch ist es uns wichtig, unseren Mandanten jeder Zeit und in allen Lebenslagen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Gerade in Zeiten, in denen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Steuergesetze mindestens jährlich zum Teil wesentlich ändern und andererseits auch die Rechtsprechung der Gerichte sich ständig weiter entwickelt, ist detaillierte Kenntnis der Rechtslage und auch der Rechtsentwicklung unerlässlich für die laufende und fundierte Beratung.

»Alle Partner und Mitarbeiter bilden sich laufend fort und sind in allen wesentlichen steuerrechtlichen Themen immer up to Date. So sind wir in der Lage, unseren Mandanten immer kurzfristig bestmögliche Beratung und auch Empfehlungen zu geben.«
Andreas Geigl
Andreas Geigl, Steuerberater und Rechtsanwalt
WBG Kanzlei München.

FÜR UNTERNEHMEN.

Unternehmen steuerlich absichern.

Für Unternehmen ist vor allem die Klärung von steuerlichen Fragen extrem wichtig. Häufig sind dies beispielsweise umsatzsteuerliche oder lohnsteuerliche Fragen oder Investitions-Entscheidungen (Finanzierung oder Leasing, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, etc.), die kurzfristig zu klären sind.

Für Unternehmen ergeben sich aber auch oft komplexe steuerliche Fragestellungen wie beispielsweise die Verrechnung von Verlusten über mehrere Jahre oder innerhalb einer Unternehmensgruppe, steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten, steuerliche Sondergestaltungen wie zum Beispiel Betriebsaufspaltungen und Organschaftsverhältnisse oder komplexe Gewinnverteilungen und Vergütungssysteme bei Personengesellschaften.

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FÜR PRIVATPERSONEN.

Privates steuerlich sichern.

Bei Privatpersonen sind steuerliche Beratungsanlässe häufig Fragen zu den persönlichen steuerlichen Rahmenbedingungen (wie zum Beispiel Kfz-Nutzung, Arbeitszimmer oder Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen), bei Investitionsentscheidungen wie beispielsweise bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien und Kapitalanlagen, etc. bei Auslandsvermögen oder auch bei Fragen im Zusammenhang mit der selbstgenutzten Immobilie (Erwerb und Betrieb einer Fotovoltaik Anlage, steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, etc.).

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FÜR VEREINE UND GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN.

Gemeinnützigkeit absichern.

Für Vereine und gemeinnützige Organisationen ergeben sich häufig besondere steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gemeinnützigkeit:

  • Welche Tätigkeiten sind erlaubt
  • Wie werden richtige Zuwendungsbestätigungen ausgestellt
  • Welche Vergütungen können an tätige Personen gezahlt werden
  • Welche Dokumentation ist erforderlich
  • Wofür dürfen Gelder aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen verwendet werden
  • Wie können »Ehrenamtliche« vergütet werden
  • Dürfen gemeinnützige Organisationen auch wirtschaftlichen tätig sein
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